Zum Thema Hadith (Aussprüche des Propheten) gibt es unterschiedliche Überlieferungen. Zum einen heißt es, dass zur Lebzeiten des Propheten verboten war, einige Hadithe niederzuschreiben und zum einen, die es legitimieren. Eine Minderheit der Muslime verwenden das Verbot der Niederschrift als Grund dafür, die Sunna bzw. die Hadithe komplett zu verwerfen. Hierzu werden wir die primären Quellen zu Wort kommen lassen um einige Unstimmigkeiten zu beseitigen.
Die zu kritisierenden Punkte sind folgende:
Die Sammlungen hatten den selben Status wie der Koran und wurde somit als die “Zweite Alternative” betrachtet. Um die ganze Sache etwas heilig zusprechen, wurde folgender Hadith erfunden und im Umlauf gesetzt:
Abdullah b. Amr. As (gest. 684 n.Chr.) sagte; “Ich habe alles was der Gesandte Gottes sagte aufgeschrieben und auswendig gelernt. Aus dem Grund haben mich die Kureysch verstoßen. Daraufhin habe ich aufgehört diese Sachen niederzuschreiben und ich erzählte diese Situation dem Gesandten Gottes. Er Sagte: “Schreib es Nieder! Bei dem, Der meine Seele in der Hand hat, was aus meinem Munde kommt, ist niemals eine Lüge”. (Ibn Hanbal; Musnad, 2/162)
Weder die Religion, noch die Geschichte würde zulassen, diesen Hadith als authentisch zu betrachten. Weil Abdullah b. Amr, in der mekkanischen Zeit noch ein 7 Jahre altes Kind war. Diese Situation hätte sich in Medina ebenfalls nicht ereignet, denn die Kureysch existierten nicht in Medina sodass sie Abdullah b. Amr hätten ausstoßen können.
Es folgen weitere Beispiele, wie mit den Hadithen umgegangen wurde:
Von Abu Sa’d Ata b. Yesar wurde dies berichtet;
“Wir baten den Gesandten Gottes um die Erlaubnis, seine Ausprüche aufzuschreiben aber er hat es uns verboten:”
(Tirmidhi, ilm 11; Muslim, zuhd, 72)
Abu Bakr der 1. rechtgeleitete Kalif, ließ die Muslime nach dem Tod des Propheten versammeln und sprach:
Ihr überträgt von dem Gesandten Gottes verschiedenartige Hadithe. In diesem Fall werden die nächsten Generationen einer noch größeren Uneinigkeit befinden. Hört auf, Hadithe zu übertragen! Wenn von euch verlangt wird, Hadithe zu bringen so sagt dann: Gottes Buch ist bei uns. So haltet für erlaubt, was es euch gebietet und für verboten, was es euch untersagt.”
(Zehebi, Tezkire 1/3)
Der 2. Kalif Ummar ibn al Khattap verlangte von der Gemeinschaft, dass jeder der eine Aussage des Propheten schriftlich aufbewahrt hatte, ihm zu übergeben. Daraufhin kamen ca. 500 Aussagen zusammen und er sah einige gravierende Unstimmigkeiten. Als er dies bemerkte, empfahl er der Gemeinde keinen anderen Text außer dem Qur’an zu folgen
(Ibn Sa’d, Leiden baskisi, 5/140).
Dhahabi berichtet:
Der Kalif Abu Bakr verfasste eine Arbeit, die fünfhundert Überlieferungen des Propheten enthielt. Er überließ sie seiner Tochter Aischa, aber gleich am nächsten Tage forderte er sie zurück und zerstörte sie.
(Muhammad Hamidullah – Der Islam S. 58)
In einem anderen Hadith überliefert heißt es:
>>Höret auf mich und folget mir, solange ich unter euch weile. Nach meiner Zeit, so rate ich euch, klammert euch an das Buch Gottes. Haltet für erlaubt, was es euch gebietet und für verboten, was es euch untersagt.<<
[vgl. Elbani, el-Ahadis es-Sahiha, 3/358-360].
Wenn der Prophet des Islam audrücklich vorgeschrieben hätte, seine Aussprüche schriftlich aufzubewahren, wie kam es dann dazu dass die engsten Gefährten alle schriftlich festgelegten Hadithe zu zerstören?
Weiter heißt es:
“Niemand soll von mir etwas anderes außer dem Koran Niederschreiben. Wer etwas anderes niederschreibt, der soll es sofort zerstören”.
(Muslim, Zuhd 72; Hanbel 3/ 12,21,39)
Um auf die Geschichte von Abdullah b. Amr. As zurückzukommen, ist dies nicht die einzige Überlieferung. Denn es existiert noch eine andere Version, die historisch nicht umstritten ist.
Der Hadithgelehrte Ibn Kuteybe (gest. 889) überliefert:
“Abdullah b. Amr. As fragte den Propheten:
” O Gesandter Gottes, darf ich alles niederschreiben was ich von dir höre?”". Der Gesandte: “”Schreib es auf”". Abdullah b. Amr. As: “”Auch wenn du wütend bist?”". Der Gesandte: “”Auch wenn ich wütend bin! Denn in beiden Situationen spreche ich nur die Wahrheit”".
Hanbel, Müsned 2/ 162, 192, 207.
Zu dem Verbot und der Erlaubnis der Hadithe, sie schriftlich festzulegen äußert sich Ibn Kuteybe wie folgt: “”Wir sind der Ansicht, dass in dieser Angelegenheit keine Wiedersprüche vorhanden sind. Hierzu sind zwei Sichtweisen möglich”".
1. Man könnte meinen, dass unter den Hadithen eine Abrogation existiert. Nach der Zustimmung des Propheten wurden vorab Hadithe aufgeschrieben, und als er erkannte, dass sie im nachhinein in einer hohen Anzahl existierten und es fast unmöglich war sie im Gedächtnis zu behalten, hat er die Niederschrift verboten.
2. Die Niederschrift wurde nur Abdullah b. Amr. As genehmigt. Da er gut lesen und schreiben konnte bzw. viele alte Bücher las, war er im Gegensatz zu den anderen der einzige Vertrauenswürdige Person gewesen, was das lesen und schreiben anbelangt. Er war sprachlich sehr begabt und konnte zu dem auch fließend hebräisch. Der Prophet hatte das Gefühl dass er nichts falsch machen konnte und hat sich deshalb auf ihn verlassen.
Ibn Kuteybe; Te’vilu Muhtelif-il Hadis (Hadis Müdafaasi) S. 431.
Was bedeutet es, wenn es heißt: “Niemand soll von mir etwas anderes außer dem Koran niederschreiben. Wer etwas anderes niederschreibt, der soll es sofort zerstören”?
Ohne eine Genehmigung des Propheten durfte nichts aufgeschrieben werden. Der Grund ist, wie wir es bereits oben erläutert haben. Zu dem hatte er noch große bedenken gehabt, dass die Leute zwischen Hadithe und Koranverse nicht mehr unterscheiden könnten wenn sie vom Propheten unbeaufsichtigt niedergeschrieben wurden.
Wenn es weiterhin heißt:
“”Höret auf mich und folget mir, solange ich unter euch weile. Nach meiner Zeit, so rate ich euch, klammert euch an das Buch Gottes. Haltet für erlaubt, was es euch gebietet und für verboten, was es euch untersagt”",
dann ist offenkundig von verbotenen und Erlaubten Dingen die Rede. Der Koran hat hierzu nichts ausgelassen. Das Beispiel des Propheten dient nur dazu, wie er die Gesetze Gottes praktiziert und umgesetzt hat:
“Sprich: “”Es steht mir nicht zu, ihn aus eigenem Antrieb zu ändern. Ich folge nur dem, was mir offenbart wurde” Koran 10:15. Oder
“Ihr habt im Propheten ein schönes Vorbild” Koran 33:21.
Die Behauptung, dass der Koran alleine ausreicht kann in mehreren Punkten wiederlegt werden z.B. das Thema Diebstahl. Der Koran nennt zwar eine Strafe, doch ab welchem Wert diese umgesetzt wird ist nicht angegeben. Es wäre ungerecht zu behaupten, dass der Wert keine Rolle spielt. Wäre es wirklich gerecht, wenn jemand etwas wertvolles stiehlt und dabei dieselbe Strafe bekommt wie jener, der im Vergleich nur ein Bruchteil des Wertes gestohlen hat?
“Das Wort deines Herrn wird vollendet sein in Wahrheit und Gerechtigkeit” heißt es im Koran 6:115.
Der Prophet hat folgendes zum Thema Diebstahl festgesetzt: Bei einem Wert von 1/4 Dirhem wurde die Strafe vollzogen. Siehe Buhari Hudud 13; Muslim Hudud 2; Abu Dawud Hudud 12; Nesa-i, Sarik 9, 10; Ibn Hanbel Musned 2/36, 41 wie auch Süleyman Ates Band 2 S. 525. Dass Abu Hanifa jedoch als einzige Rechtsschule erst ab 10 Dirhem dieses Urteil für Rechtsmäßig erklärte begründet er damit, dass der Wert damals 1/4 Dirhem heute (8. Jahrhundert) einen Wert wie 10 Dirhem hatte (vgl. Die Selbe Quelle von Süleyman Ates).
Der Grund für diesen Artikel liegt nicht darin, alle Hadithe zu verwerfen sondern zu differenzieren. Es werden massenweise Hadithe in die Welt gesetzt, die im Koran ihre Bestätigung nicht finden und sich sehr stark im Widerspruch zum Buche Gottes befinden. Diese Quellen sollten bezwecken, viele Hadithe kritisch zu betrachten. Wir haben die Pflicht, Überlieferungen zu folgen die dem Qur’an nicht widersprechen (Beispiel; Das Gebet, der Umgang mit Menschen etc.).
Der Gründer der ersten sunnitischen Rechtsschule Abu Hanifa (gest. 767 n.Chr.) überlieferte uns in seinem Werk:
“Der Botschafter Gottes würde sich niemals im Widerspruch zum Koran befinden. Wenn er sich zum Buche Gottes widersprüchlich verhalten hätte, würde er kein Gesandter/Botschafter Gottes sein”. (Abu Hanifa – el-Alim ve’l Muteallim S. 32-33)
Der damalige Präsident für religiöse Angelegenheiten der Türkei und Koran Kommentator eines 12 bändigen Koranexegete und 30 bändigen Koran ansiklopedi Prof. Dr. Süleyman Ates äußert sich zum Thema Hadith wie folgt: “Wenn der Koran das Gesetz ist, dient ein Hadith nur dazu sie vorbildlich umzusetzen und zu erläutern, nicht dem Gesetz zu wiedersprechen. Wenn von einem Hadith die Rede ist dass sich dem Gesetz wiederspricht oder ändert, dann handelt es sich offenkundig um erfundene Überlieferungen. Gercek Din Bu 2/68
Als Abschluss wollen wir uns mit der 4:87 begnügen: [...] Wessen Wort/Ahadith ist zuverlässiger als Allahs? [...]
Dieser Letzte Vers trägt nicht die Botschaft, den Propheten als unzuverlässig zu erklären. Die Weisheiten der Propheten sind ebenfalls als Bestandteile der Offenbarungen zu unterstreichen. Nämlich die Wahl Gottes, jenen als Warner zu schicken die mit besonderer Fähigkeit und Weisheit ausgeschmückt war: “Gott hat dir das Buch und die Weisheit herabgesandt und dich gelehrt, was du nicht wußtest”. (Koran 4:113)



























